Offi­zi­el­ler Amts­hel­fer für Österreich

Jedem Bür­ger und jeder Bür­ge­rin steht eine digi­ta­le Mög­lich­keit für etwai­ge Amts­we­ge zur Verfügung.

Unter der Adres­se www​.help​.gv​.at fin­det man eben­die­se Hil­fe und Infor­ma­tio­nen. Hier kön­nen nicht nur Infor­ma­tio­nen ein­ge­holt und For­mu­la­re her­un­ter­ge­la­den wer­den, vie­le Amts­we­ge kön­nen bereits online erle­digt werden.

Von der Geburts­ur­kun­de bis zur Ster­be­ur­kun­de hin zu Rei­se­pass und Wunsch­kennt­zei­chen las­sen sich hier alle not­wen­di­gen For­mu­la­re down­loa­den und bearbeiten.

www​.oes​ter​reich​.gv​.at

Bau­en & Wohnen

Bau­amt

Das Bau­amt Jen­ners­dorf ist zustän­dig für alle Bau­vor­ha­ben im Bezirk. Die dafür not­wen­di­gen For­mu­la­re sind bei For­mu­la­re / Gebüh­ren (Link) bereitgestellt.

Ihre Ansprech­per­son zum The­ma Bau­en in der Stadt­ge­mein­de: Kat­rin Brück­ler: 03329/45200–13

Grund­steu­er

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen besteht für Neu­bau­ten die Mög­lich­keit der Befrei­ung von Grundsteuerzahlungen.

Grund­steu­er­be­frei­ung

Fest­stel­lung der För­der­bar­keit für die Errich­tung eines Eigen­hei­mes zum Nach­weis der Grundsteuerbefreiung

Die Grund­steu­er ist eine Sach­steu­er auf inlän­di­schen Grund­be­sitz. Sie wird auf­grund bun­des­ge­setz­li­cher Rege­lung von den Gemein­den ein­ge­ho­ben, denen der Ertrag die­ser Steu­er auch zur Gän­ze zukommt.

Ange­sucht wer­den kann bei Neu­bau eines Eigen­hei­mes (Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­hau­ses), wenn dafür kei­ne Inan­spruch­nah­me von Wohn­bau­för­de­rungs­mit­teln erfolgt, obwohl die För­der­vor­aus­set­zun­gen dafür gege­ben sind.

Vor­aus­set­zun­gen

Für die Fest­stel­lung der För­der­bar­keit gel­ten die För­der­vor­aus­set­zun­gen wie für die Gewäh­rung eines Neu­bau­dar­le­hens und die Richt­li­ni­en der Bur­gen­län­di­schen Wohnbauförderung.

Ansu­chen um Fest­stel­lung der För­der­bar­keit kön­nen inner­halb von 24 Mona­ten ab Ertei­lung der Bau­frei­ga­be oder Bau­be­wil­li­gung ein­ge­bracht wer­den. Die Bau­frei­ga­be oder Bau­be­wil­li­gung muss nach dem 1. Jän­ner 2007 erteilt wor­den sein.

Ver­wen­den Sie bit­te das For­mu­lar Antrag Grund­steu­er­be­frei­ung, bereit­ge­stellt unter For­mu­la­re / Gebüh­ren (Link)

Ihre Ansprech­per­son in der Stadt­ge­mein­de: Amts­lei­te­rin Ros­wi­tha Feitl: 03329/45200–12

SOLAR- UND PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Die Stadt­ge­mein­de för­dert die Errich­tung von Alter­na­tiv­an­la­gen wie Solar- oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen in Form eines Direkt­be­tra­ges von Euro 250,-, unter der Vor­aus­set­zung, dass die­se Anschaf­fun­gen von einem Betrieb aus der Stadt­ge­mein­de Jen­ners­dorf errich­tet wurden.

För­de­rungs­ge­gen­stän­de sind:
Solar­an­la­gen – Euro 250,-
Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen – Euro 250,-

Müllabfuhrtermine

Die Ter­mi­ne der Müll­ab­fuhr las­sen sich über die Such­ma­schi­ne unter fol­gen­dem Link einsehen:
www​.bmv​.at/​s​e​r​v​i​c​e​/​m​u​e​l​l​a​b​f​u​h​r​t​e​r​m​i​n​e​.​html

Elec­tro­nic Government für eine moder­ne und effi­zi­en­te Verwaltung

www.e‑government.bgld.gv.at

BMI Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Inneres

www​.bmi​.gv​.at