Offizieller Amtshelfer für Österreich
Jedem Bürger und jeder Bürgerin steht eine digitale Möglichkeit für etwaige Amtswege zur Verfügung.
Unter der Adresse www.help.gv.at findet man ebendiese Hilfe und Informationen. Hier können nicht nur Informationen eingeholt und Formulare heruntergeladen werden, viele Amtswege können bereits online erledigt werden.
Von der Geburtsurkunde bis zur Sterbeurkunde hin zu Reisepass und Wunschkenntzeichen lassen sich hier alle notwendigen Formulare downloaden und bearbeiten.
Bauen & Wohnen
Bauamt
Das Bauamt Jennersdorf ist zuständig für alle Bauvorhaben im Bezirk. Die dafür notwendigen Formulare sind bei Formulare / Gebühren (Link) bereitgestellt.
Ihre Ansprechperson zum Thema Bauen in der Stadtgemeinde: Katrin Brückler: 03329/45200–13
Grundsteuer
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Neubauten die Möglichkeit der Befreiung von Grundsteuerzahlungen.
Grundsteuerbefreiung
Feststellung der Förderbarkeit für die Errichtung eines Eigenheimes zum Nachweis der Grundsteuerbefreiung
Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird aufgrund bundesgesetzlicher Regelung von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt.
Angesucht werden kann bei Neubau eines Eigenheimes (Ein- oder Zweifamilienhauses), wenn dafür keine Inanspruchnahme von Wohnbauförderungsmitteln erfolgt, obwohl die Fördervoraussetzungen dafür gegeben sind.
Voraussetzungen
Für die Feststellung der Förderbarkeit gelten die Fördervoraussetzungen wie für die Gewährung eines Neubaudarlehens und die Richtlinien der Burgenländischen Wohnbauförderung.
Ansuchen um Feststellung der Förderbarkeit können innerhalb von 24 Monaten ab Erteilung der Baufreigabe oder Baubewilligung eingebracht werden. Die Baufreigabe oder Baubewilligung muss nach dem 1. Jänner 2007 erteilt worden sein.
Verwenden Sie bitte das Formular Antrag Grundsteuerbefreiung, bereitgestellt unter Formulare / Gebühren (Link)
Ihre Ansprechperson in der Stadtgemeinde: Amtsleiterin Roswitha Feitl: 03329/45200–12
SOLAR- UND PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Die Stadtgemeinde fördert die Errichtung von Alternativanlagen wie Solar- oder Photovoltaikanlagen in Form eines Direktbetrages von Euro 250,-, unter der Voraussetzung, dass diese Anschaffungen von einem Betrieb aus der Stadtgemeinde Jennersdorf errichtet wurden.
Förderungsgegenstände sind:
Solaranlagen – Euro 250,-
Photovoltaikanlagen – Euro 250,-
Müllabfuhrtermine
Die Termine der Müllabfuhr lassen sich über die Suchmaschine unter folgendem Link einsehen:
www.bmv.at/service/muellabfuhrtermine.html