Bezugnehmend auf die Dienstanweisung der Bgld. Landesregierung ist ab Montag, 10. Jänner 2022 Parteienverkehr NUR gegen Voranmeldung möglich.
Das Betreten der Amtsräume ist nur Personen gestattet, die einen 2G-Nachweis oder einen gültigen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können.
Es besteht eine FFP2-Masken-Tragepflicht!
Der Bürgermeister:
Reinhard Deutsch eh.
Terminvereinbarungen für Erledigungen sind bei unseren Mitarbeiter*innen möglich.
Mitteilung der Stadtgemeinde – Parteienverkehr ab 10. Jänner 2022 als PDF