Kundmachung
gemäß § 25 Abs. 2 Landtagswahlordnung 1995, LGBl. Nr. 4/1996 i.d.g.F., betreffend die Auflage des Wählerverzeichnisses zur öffentlichen Einsicht.
Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Jennersdorf für die am 19. Jänner 2025 stattfindende Landtagswahl liegt im Gemeindeamt Jennersdorf
vom 12. November 2024 bis einschließlich 21. November 2024
zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Montag bis Mittwoch:
8.00–12.00 u. 13.00–16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00–12.00 u. 13.00–15.30 Uhr
Freitag:
8.00–12.00 Uhr
Die Kundmachung finden Sie HIER (PDF-Download)