Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl
Anlässlich der Landtagswahl am 19.01.2025 wird gemäß § 42 Abs. 4 Landtagswahlordnung 1995, LGBl. Nr. 4/1996 i.d.g.F., verlautbart.
Die Kundmachung finden Sie HIER (PDF-Download)