Das Land Bur­gen­land – Lan­des­ju­gend­re­fe­rat – ermög­licht den bur­gen­län­di­schen Gemein­den und Ver­ei­nen mit Jugend­be­zug auf Antrag eine nicht rück­zahl­ba­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Ver­an­stal­tung eines „Open Air Som­mer­ki­nos” in den Mona­ten Juni bis Sep­tem­ber 2024. So kön­nen jun­ge Men­schen einen unter­halt­sa­men, kurz­wei­li­gen Som­mer­abend direkt in der Gemein­de verbringen.

Die För­der­hö­he beträgt 50% der Kos­ten für Film- und Ton­tech­nik (inkl. Auf- und Abbau) sowie der Kos­ten für die Ört­lich­keit bzw. maxi­mal € 1.500,00. Vor­aus­set­zung für die Gewäh­rung die­ser För­de­rung ist, dass das Open Air Som­mer­ki­no öffent­lich zugäng­lich und für alle Besu­cher kos­ten­los ist. Das Logo des Lan­des­ju­gend­re­fe­rats ist vom Ver­an­stal­ter auf Aus­sendun­gen und Drucks­or­ten anzubringen.

Alle Infor­ma­tio­nen rund um das För­der­pro­gramm „Open Air Som­mer­ki­no” fin­den Sie am Fly­er (PDF-Down­­load) sowie auf der Home­page www​.ljr​.at

Der För­der­an­trag kann im Anschluss an die Ver­an­stal­tung bis spä­tes­tens 15.11.2024 online ein­ge­bracht werden.