Das diesjährige Osterfest nähert sich mit großen Schritten.
Aus diesem Grund informieren wir Sie über die im Burgenland geltende Rechtslage im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Brauchtumsfeuern.
Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
HIER (PDF-Download) finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich
- dem zeitlichen Rahmen
- der notwendigen Öffentlichkeit
- zulässiger Materialien
- notwendiger Sicherheitsvorkehrungen
- Aufzeichnungen und
- Ausnahmen
für die Abhaltung von Osterfeuern.
Die Burgenländische Landesregierung hat sich im Zukunftsplan Burgenland das Ziel gesetzt, die Luftqualität im Burgenland weiter zu verbessern – jede und jeder kann zur Erhaltung unserer reinen Luft und einer sauberen Umwelt persönlich einen wertvollen Beitrag leisten!
Weitere Informationen finden Sie auch HIER (Link)