Das Land Burgenland informiert zum Thema „Abbrennen von Sommersonnwendfeuern”
Informationen zu den Vorgaben nach dem Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) und der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV)
Entnehmen Sie bitte dem Download (PDF-Dokument) die detaillierten Ausführungen zu den rechtlichen Vorgabe hinsichtlich
– dem zeitlichen Rahmen
– Öffentlichkeit
– zulässiger Materialien
– Sicherheitsvorkehrungen
– Aufzeichnungen und
– Ausnahmen
für die Abhaltung von Sommersonnwendfeuern.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Sommersonnwendfeuern an anderen als den genannten Terminen
16./17. Juni 2023 | 21. Juni 2023 | 23./24. Juni 2023
NICHT erlaubt ist!
Weitere Informationen finden Sie HIER (LINK)