Seitens des Verwalters des Öffentlichen Wassergutes beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 5 – Baudirektion, wird folgendes mitgeteilt bzw. in Erinnerung gerufen:
Da vermehrt im Zuge von Begehungen sowie Instandhaltungen an Gewässern, welche als Öffentliches Wassergut der Republik Österreich ausgewiesen sind, Grünschnittablagerungen im Abflussbereich vorgefunden werden, wird darauf hingewiesen, dass Öffentliches Wassergut für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist und einer Zweckwidmung des Wasserrechtsgesetzes unterliegt.
Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Anrainer im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.
Ablagerungen von Grünschnitt, Brennholz, Baumaterialien usw. auf den Gewässerparzellen können
- den Hochwasserabfluss behindern und zum Nachteil anderer verändern
- die Instandhaltung der Gewässer erschweren
- die Grasnarbe zerstören und daher im Hochwasserfall zu Schäden an Ufern und Böschungen führen
- die Ökologie des Gewässers und der Uferzonen beeinträchtigen
- bei Hochwässern zu Verklausungen führen
Es sind daher Ablagerungen jeglicher Art auf Teilflächen des Öffentliches Wassergutes verboten.
Sollten Ablagerungen festgestellt werden, ist mit rechtlichen Schritten (u.a. Besitzstörungs- Unterlassungsklage, Wasserrechtsbeschwerde etc.) gegen die Verursacher zu rechnen.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Wasserentnahme durch eine besondere und dauerhafte Vorrichtung nicht gestattet ist, da dies dem Gemeingebrauch gemäß Wasserrechtsgesetz widerspricht.
Sofern keine erforderliche wasserrechtliche Bewilligung (Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft) sowie eine Zustimmung durch die Liegenschaftsverwaltung für eine besondere und dauerhafte Vorrichtung vorliegt, ist eine Anzeige durch eine Wasserrechtsbeschwerde zu erwarten.
Text:
Amt der Bgld. Landesregierung
Abteilung 5 – Baudirektion
Hauptreferat Wasserwirtschaft
Verwalter des Öffentlichen Wassergutes Burgenland Süd
Wiener Straße 53, 7400 Oberwart
Tel. 057/600‑5737