Seit 15. Juli 2024 kön­nen Sie die För­de­rung für durch­ge­führ­te Arbeits­leis­tun­gen (Kos­ten net­to / ohne Steu­ern) rund um Ihren pri­va­ten Wohn- und Lebens­be­reich auf der Web­site www​.hand​wer​ker​bo​nus​.gv​.at bean­tra­gen. Pro Kalen­der­jahr und Per­son kann ein Antrag ein­ge­bracht wer­den. Die Hand­werks­leis­tung muss ab dem 1. März 2024 erbracht wor­den sein. Die För­de­rung für 2024 beträgt max. EUR 2.000,-, für 2025 max. EUR 1.500,- pro Per­son sowie Wohneinheit.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie HIER (PDF-Down­­load)

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